Update: Das gilt für den Präsenzunterricht an der MuKs

17.06.2021: Was für ein schönes Wiedersehen! Die erste Unterrichtswoche in Präsenzform haben wir alle gleichermaßen genossen.

Für alle, die weiter oder neu mit uns planen wollen: Herzlich willkommen! Das gilt zur Zeit für den Präsenzunterricht an der MuKs:

Instrumental- , Vokalunterricht und Angebote der Kunstschule:

Hier ist Unterricht mit bis zu 20 Teilnehmer:innen in allen Fächern möglich. Hierbei ist auf die Einhaltung des Hygieneabstands von mind. 1,5m zu achten. Die Gruppengröße muss sich der Raumgröße anpassen.

„3G-Nachweis“:

Grundschul-Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und Erwachsene können an Präsenzangeboten der MuKs Bruchsal grundsätzlich nur mit einem offiziellen Nachweis eines negativen Corona-Tests oder eines Impf- oder Genesenen-Nachweises teilnehmen. Der Nachweis wird den Lehrkräften jeweils zur Einsicht vorgelegt.

Für Kinder- und Jugendliche, die regelmäßig (2x wöchentlich) in den allgemeinbildenden Schulen auf das Corona-Virus getestet werden, sind für den Unterricht an der MuKs keine zusätzlichen Tests notwendig, sofern der Test in der Schule nicht älter als 60 Stunden ist. Allerdings benötigen wir eine schriftliche Bestätigung der Schule über den negativen Corona-Test, die der Schüler*in zu Beginn des Unterrichts seiner MuKs-Lehrkraft vorzeigt.

Für Jugendliche und Erwachsene (auch für die Begleitpersonen der Eltern-Kind-Gruppen), die nicht regelmäßig in allgemeinbildenden Schulen auf das Corona-Virus getestet werden, ist für den Besuch der MuKs momentan ein tagesaktueller Nachweis eines negativen Corona-Tests (Bürgertest, PCR-Test) notwendig, sofern nicht ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorliegt.

Ein negativer Selbst-Test reicht lt. CoronaVO § 5 leider nicht aus.

Auf einen Blick:

  • Unser Unterricht beinhaltet unseren zuverlässigen Hygiene-Service (Lüftung, Desinfektion etc.) lt. Hygieneplan, der strikt eingehalten werden muss
  • Die AHA-Regeln gelten überall in der MuKs (z.B. Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, u.a. auf den Fluren). Für Kinder unter 6 Jahre entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske.
  • Für den Zutritt zur MuKs (nicht für Unterricht im Freien) ist für Personen ab 6 Jahren ein Nachweis bzgl. der „3 G’s“ erforderlich: getestet, geimpft oder genesen, sofern keine Ausnahmeregelung vorliegt.
  • Der Zutritt zu Gebäuden und Räumen der MuKs ist nur Schüler:innen und Mitarbeiter:innen der MuKs erlaubt; Begleitpersonen nur mit ausdrücklicher Genehmigung (inkl. Kontaktdatenübermittlung und „3g-Nachweis“)
  • Für den Unterricht in Blasinstrumenten und im Gesang empfehlen wir weiterhin einen Abstand von 2m, ggfs. Spuckschutz zwischen den Personen sowie unsere bewährten „Bläser-Specials“, über die die Lehrkräfte informieren.