Schulordnung
des Zweckverbandes
Musik- und Kunstschule Bruchsal
§ 1 Mitgliedsgemeinden
Die Städte und Gemeinden Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Oberhausen-Rheinhausen und Ubstadt-Weiher bilden den Zweckverband Musik- und Kunstschule Bruchsal. Das Entgelt für Schüler aus diesen Städten und Gemeinden ist in der Schulgeldordnung separat dargestellt.
§ 2 Aufgabe/Allgemeine Bestimmungen