Schulordnung

des Zweckverbandes
Musik- und Kunstschule Bruchsal

§ 1 Mitgliedsgemeinden

Die Städte und Gemeinden Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Oberhausen-Rheinhausen und Ubstadt-Weiher bilden den Zweckverband Musik- und Kunstschule Bruchsal. Das Entgelt für Schüler aus diesen Städten und Gemeinden ist in der Schulgeldordnung separat dargestellt.

§ 2 Aufgabe/Allgemeine Bestimmungen