Schulordnung
des Zweckverbandes
Musik- und Kunstschule Bruchsal
§ 1 Mitgliedsgemeinden
Die Städte und Gemeinden Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Oberhausen-Rheinhausen und Ubstadt-Weiher bilden den Zweckverband Musik- und Kunstschule Bruchsal. Das Entgelt für Schüler aus diesen Städten und Gemeinden ist in der Schulgeldordnung separat dargestellt.
§ 2 Aufgabe/Allgemeine Bestimmungen
Die Musik- und Kunstschule Bruchsal ist eine Bildungseinrichtung vornehmlich für Kinder und Jugendliche. Ihre Aufgaben sind die musikalisch-künstlerische Grundausbildung, die Heranbildung des Nachwuchses für Laien- und Liebhabermusizieren, für die Bildenden Künste, Medien und Fotografie sowie für den Tanz- und Theaterbereich, die Begabtenfindung und die Begabtenförderung sowie die vorberufliche Fachausbildung. Besonderes Anliegen ist es, Interessen und Motivation bei möglichst vielen Kindern zu wecken.
Weitere Aufgaben der MuKs sind die Fortbildung von Musik- und Kunsterziehern sowie Entwicklung von Unterrichtskonzeptionen.
An der Musik- und Kunstschule Bruchsal werden mit Zustimmung der Schulleitung Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgenommen, soweit es die schulische Auslastung zulässt.
Voraussetzung für die Aufnahme des Schülers bzw. der Schülerin ist eine rechtsgültige schriftliche Anmeldung.
Werden im Unterricht durchschnittliche Fortschritte infolge mangelnder Begabung, mangelnden Fleißes oder aus sonstigen Gründen nicht erreicht, ist die MuKs Bruchsal nach vorheriger Anhörung des Betroffenen bzw. seines Erziehungsberechtigten befugt, den Unterricht auf der Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme des Fachlehrers einseitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende zu kündigen. Gleiches gilt für Schüler/innen, die wiederholt gegen die Schulordnung verstoßen oder mehrmals unentschuldigt fehlen.
Ein sofortiges Kündigungsrecht steht der Schulleitung zu, wenn der Unterricht aus Mangel an Lehrkräften nicht gewährleistet werden kann.
§ 3 Unterrichtsfächer
- Unterrichtsangebot Musikschule
Elementare Musikpädagogik (EMP)
- Eltern-Kind-Gruppen
- MuKs-Mäuse (0-18 Monate)
- Rasselbande & Co. (18 Monate – 3 Jahre)
- Ohrwürmchen (3 und 4 Jahre)
- Musi-Kuss
- MuKs-Führerschein
Instrumental- und Vokalbereich
- Blockflöte
- Querflöte
- Klarinette
- Saxophon
- Trompete
- Posaune
- Horn
- Tenorhorn
- Fagott
- Oboe
- Tuba
- Schlagzeug
- Violine
- Viola (Bratsche)
- Cello
- Kontrabass
- Klavier
- Keyboard
- Akkordeon
- Orgel, Kirchenorgel
- Cembalo
- Gitarre
- E-Gitarre, E-Bass
- Harfe
- Gesang
Sonstiges
- Stimmbildung
- Dirigieren
- Musiktheorie
- Musiktherapie
- Musikgeragogik
- Unterrichtsangebot Kunstschule
- Theater
- Zirkus
- Bildende Kunst
- Ballett, Tanz
- Neue Medien, Fotografie
- Musical- und Opernklasse
Neue oder ergänzende Unterrichtsfächer können bei ausreichender Nachfrage eingerichtet werden.
§ 4 Projektkurse / Schulkooperationen
Sowohl in der Musikschule als auch in der Kunstschule können individuell zeitlich befristete Projektkurse und/oder Schulkooperationen im Rahmen des Haushaltsplans einrichtet werden. Die zeitliche, inhaltliche und fachliche Ausgestaltung der Projektkurse bzw. der Schulkooperationen und die Festlegung eines adäquaten Entgelts, sofern dies nicht in der Schulgeldordnung geregelt ist, obliegen der Schulleitung.
§ 5 Schuljahr
Das Schuljahr der MuKs beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des nächsten Jahres. Es ist unterteilt in zwei Schulhalbjahre (Oktober bis März und April bis September). Abweichend von dieser Regelung beginnt das Schuljahr für Musi-Kuss am 1. September und endet zum 31. Juli des übernächsten Jahres. Eltern-Kind-Gruppen werden zwei Mal jährlich angeboten. Der erste Kurs beginnt i. d. R. im März und endet im Juli, der zweite Kurs beginnt i. d. R. im September und endet im Februar des darauf folgenden Jahres. Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemein bildenden Schulen gilt auch für die MuKs. Die Festlegung der beweglichen Ferientage an den Bruchsaler Schulen gilt auch für die Musik- und Kunstschule einschließlich aller Zweigstellen.
§ 6 An- und Abmeldung
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Schul- oder Zweigstellenleitung zu richten, bei minderjährigen Teilnehmern durch ihre gesetzlichen Vertreter. Der Unterrichtsvertrag wird erst mit der Zuteilung des Unterrichts rechtswirksam. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der Unterrichtsentgelte.
Der Antragsteller erkennt durch seine Unterschrift auf der Anmeldung die in ihrer jeweiligen Fassung bestehende Schulordnung und die damit verbundene Schulgeldordnung verbindlich an. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Aufnahme des Unterrichts erfolgt in der Regel zu Beginn des Schuljahres; sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, ist dies auch während des Schuljahres oder Schulhalbjahres, jeweils zu Monatsbeginn, möglich.
Ein Anspruch auf Aufnahme bzw. Übernahme von der Grundstufe in die nachfolgenden Stufen besteht nur nach Maßgabe vorhandener Aufnahmekapazitäten.
Im Elementarbereich haben die Kurse feste Laufzeiten. Danach endet der Unterrichtsvertrag automatisch. Die Laufzeiten für die Fächer im Elementarbereich betragen:
- Eltern-Kind-Gruppen 5 – 6 Monate je nach Kurs
- Musi-Kuss 2 Jahre
- MuKs-Führerschein 1 Jahr
Die Kündigungsfrist innerhalb der ersten 6 Monate beträgt einen Monat zum Monatsende. Danach sind Kündigungen/Abmeldungen grundsätzlich nur zum Ende eines Schuljahres oder Schulhalbjahres (30. September / 31. März) möglich und müssen drei Monate vorher (30. Juni / 31. Dezember) erklärt werden. Eine Kündigung/Abmeldung bedarf der Schriftform.
Kündigungen/Abmeldungen aus unvorhersehbaren, triftigen Gründen werden so kulant wie möglich behandelt. In diesen Fällen können abweichende Kündigungsfristen zugrunde gelegt werden, wenn eine unangemessene Benachteiligung anzunehmen ist.
Dies ist dann der Fall, wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Die Kündigung/Abmeldung ist in schriftlicher Form an die Schulleitung der MuKs Bruchsal zu richten. Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Kündigungen/Abmeldungen entgegen zu nehmen.
§ 7 Unterrichtserteilung
Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Freitag erteilt. Die Unterrichtsdauer in den jeweiligen Fächern ist aus der Schulgeldordnung ersichtlich.
Der Unterricht wird in Bruchsal im Hauptgebäude der Musik- und Kunstschule Bruchsal in der Durlacher Straße und im alten Bauhof (Kunsthof) in der Moltkestraße, sowie in den Stadt- und Ortsteilen der Mitgliedsgemeinden erteilt. Nach Möglichkeit werden die Wünsche zum Unterricht in einer bestimmten Unterrichtsstätte berücksichtigt, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Bei ausreichender Nachfrage kann der Unterricht in einem bestimmten Unterrichtsfach in die Stadt- und Ortsteile der Mitgliedsgemeinden verlegt werden.
Alle Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet, Gleiches gilt für die Ergänzungsfächer und Veranstaltungen (z. B. Musizierstunden, Vorspiele, Konzert usw.). Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen - auch im Ergänzungsfach - kann zum Ausschluss vom gesamten Unterricht führen.
Ist die Unterrichtserteilung aufgrund höherer Gewalt in den Unterrichtsräumen der MuKs nicht möglich, ist die Erteilung von Musik- bzw. Kunstunterricht, sofern möglich, für einen begrenzten Zeitraum mittels alternativer Unterrichtsformen (Fernunterricht) vereinbart.
Während des Schuljahres sind die Schüler auf Weisung der Lehrkräfte verpflichtet, an internen und öffentlichen Vorspielen, die über ihren Leistungsstand informieren, teilzunehmen.
Über öffentliches Auftreten, insbesondere über solistische Leistungen außerhalb der Musikschulveranstaltungen sowie Meldungen zu Wettbewerben oder Prüfungen in den von der Musik- oder Kunstschule erteilten Fächern, sind die Lehrkräfte bzw. die Schulleitung zu informieren.
§ 8 Ergänzungsfächer
- An der Musik- und Kunstschule bestehen folgende Ergänzungsfächer:
- Spielkreise - Singklassen - Kammermusikformationen
- Vororchester - Kinderchöre - Ensembles, Trios, etc.
- Sinfonieorchester / Big Band - Jugendchöre - offene Werkstatt
Bei Bedarf werden von der Schulleitung Ergänzungsfächer eingerichtet und personell besetzt.
Alle Schüler sollten an einem Ergänzungsfach teilnehmen. Der Unterricht an einem Ergänzungsfach kann darüber hinaus zum verbindlichen Bestandteil des Ausbildungsganges gemacht werden, wenn die Lehrkraft dies für erforderlich hält. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Schüler aus Zweigstellen zum Ergänzungsfach in andere Zweigstellen oder an die Hauptstelle nach Bruchsal zu empfehlen.
Die Mitwirkung in den Ergänzungsfächern ist grundsätzlich gebührenfrei. In besonderen Einzelfällen kann den Teilnehmern ein Unterrichts-Entgelt oder Materialkostenersatz in Rechnung gestellt werden.
Über dieses zusätzliche Entgelt entscheidet das zuständige Organ lt. Zweckverbandssatzung. Ausgewiesen wird ein evtl. Entgelt in der Schulgeldordnung unter Sonderentgelte.
Schüler des Unterrichtsfaches Klavier sollten, sobald dies ihr Leistungsstand zulässt, Korrepetition (Klavierbegleitung) übernehmen.
§ 9 Unterrichtszeiten/Aufenthalt im Schulgebäude
Die Unterrichtszeiten sind im Einvernehmen zwischen Schülern und dem zuständigen Fachlehrer festzulegen.
Sollte zu einem festgesetzten Unterrichtstermin der Schüler bzw. der Lehrer nicht pünktlich oder nicht erscheinen können, ist dies im Sekretariat zu melden.
Musikalische und künstlerische Tätigkeiten (Unterricht, Proben usw.) im Gebäude und im Schulbereich der Musik- und Kunstschule Bruchsal sind von morgens bis maximal 22.00 Uhr erlaubt.
Der Aufenthalt im Gebäude der MuKs Bruchsal ist nur während der Dauer des Unterrichts bzw. bei genehmigten und durch Lehrkräfte der MuKs beaufsichtigten Vorspielen und Veranstaltungen erlaubt.
Veranstaltungen und Zusammenkünfte im Schulgebäude bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
§ 10 Unterrichtsausfall
Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung des Schülers ist die Verwaltung der Musik- und Kunstschule Bruchsal oder die zuständige Lehrkraft rechtzeitig zu benachrichtigen. Ein Anspruch auf Entgelterstattung oder auf Nachholung des Unterrichts besteht grundsätzlich nicht.
Bei ärztlich attestierter Krankheit des Schülers von mindestens zwei Wochen Dauer werden -auf schriftlichen Antrag- die Unterrichtsentgelte anteilig zurückerstattet.
Sollte der Unterricht innerhalb eines Monats zweimal durch Krankheit oder eine sonstige zwingende Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt bzw. werden die Unterrichtsentgelte anteilig gutgeschrieben.
Bei sonstigem Unterrichtsausfall (z. B. höhere Gewalt) besteht kein Anspruch auf Nacherteilung oder Entgelterstattung.
§ 11 Instrumente
Grundsätzlich muss jeder Schüler mit eigenem Instrument am jeweiligen Unterricht teilnehmen. Musikinstrumente können jedoch im Rahmen der Bestände der MuKs an die Schüler ausgeliehen werden. Hierfür wird ein in der Schulgeldordnung festgelegtes Benutzungsentgelt erhoben. Die Benutzungszeit beträgt in der Regel max. ein Jahr.
Für schuleigene Instrumente ( Leihinstrumente ) gilt:
- sie sind auf Kosten des Benutzers bzw. des gesetzlichen Vertreters instand zu halten,
- über Einzelheiten der Pflege hat sich der Schüler bzw. der gesetzliche Vertreter bei der Lehrkraft zu informieren,
- Reparaturen an schuleigenen Instrumenten müssen bei Verschulden des Schülers auf Rechnung des gesetzlichen Vertreters ausgeführt werden und dürfen nur bei den von der MuKs Bruchsal genannten Firmen in Auftrag gegeben werden.
Bei Verlust und Beschädigung haften die Schüler bzw. ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfang. Ebenfalls zulasten des Entleihers gehen durch Abnutzung entstehende Kosten (Saiten, Bogenbespannung etc.)
Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung muss das Instrument unverzüglich an die MuKs Bruchsal zurückgegeben werden. Gleiches gilt beim Ausscheiden des Schülers.
§ 12 Unterrichtsentgelte/sonstige Entgelte
Für die Teilnahme am Unterricht und für die Benutzung der Einrichtungen der Musik- und Kunstschule werden Entgelte nach Maßgabe der Schulgeldordnung erhoben.
Zur Zahlung der Entgelte sind verpflichtet:
- bei minderjährigen Schülern der gesetzliche Vertreter,
- bei Volljährigen der Schüler selbst,
- derjenige, der durch schriftliche Erklärung gegenüber der MuKs die Verpflichtung zur Zahlung übernommen hat.
§ 13 Zusammenarbeit mit den Eltern minderjähriger Schüler
Musikalische und künstlerische Ausbildung und Erziehung der Schüler ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und MuKs. Dazu gehört vor allem, dass Eltern und Schule in enger Verbindung zueinanderstehen, sich rechtzeitig verständigen und sich gegenseitig informieren, sodass Schwierigkeiten nach Möglichkeit vermieden werden, welche die musikalische oder künstlerische Entwicklung des Schülers zu beeinträchtigen drohen. Die Schule berät die Eltern in fachlichen und pädagogischen Fragen. Sie gewährt Einsicht in Richtlinien, richtet Sprechstunden ein und sieht Elternabende und Elternversammlungen vor.
§ 14 Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Infektionsschutzgesetz und Bundesseuchengesetz) anzuwenden.
Ein Kind, das wegen einer ansteckenden Erkrankung gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz Schul- oder Kita-Besuchsverbot hat, ist auch vom Unterricht an der Musik- und Kunstschule Bruchsal ausgeschlossen.
§ 15 Aufsicht
Eine Aufsichtspflicht seitens der Musik- und Kunstschule besteht nur während des Unterrichts und der schulischen Veranstaltungen.
§ 16 Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Im Hinblick auf die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens wird zum Schutz der Nichtraucher Folgendes bestimmt:
- Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände der Musik- und Kunstschule Bruchsal ist nicht gestattet.
§ 17 Verhalten im Schulgebäude
Ballspiele sowie sonstige Spiele und Betätigungen im Schulgebäude, die die Schüler gefährden könnten, insbesondere das Rutschen auf dem Treppengeländer sowie das Sitzen auf der Treppenbrüstung und den Fensterbänken, sind verboten. Den Anweisungen weisungsberechtigter Personen, z. B. Hausmeister, Lehrkräfte usw., ist Folge zu leisten.
Alle Einrichtungen der Schule (Lernmittel, Lehrmittel, Möbel, Türen, Fenster, Wände, Fußböden usw.) sind schonend zu behandeln. Papier und Abfälle dürfen nicht aus dem Fenster oder auf den Fußboden geworfen werden. Ebenso ist das Eigentum aller im Schulbetrieb befindlichen Personen (Lehrer, Eltern, Schüler usw.) zu respektieren. Bei grob fahrlässiger bzw. mutwilliger Beschädigung werden der bzw. die Verursacher haftbar gemacht.
§ 18 Aushänge im Schulbereich und Benutzung der Anschlagtafeln
Die Anschlagtafeln im Schulbereich dienen der Schulleitung zur Bekanntgabe von Informationen an Schüler und Eltern.
Für Aushänge der Schulleitung oder des Betriebsrates, die Lehrkräfte der MuKs Bruchsal betreffend, steht eine Anschlagtafel im Lehrerzimmer (A17) zur Verfügung.
Alle übrigen Anschläge sowie die Verteilung von Druckschriften im Schulbereich bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
Aushänge, die die Aufgaben der Schule ernsthaft gefährden, die gegen ein Gesetz verstoßen, zum Verstoß gegen ein geltendes Gesetz aufrufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, sind nicht gestattet.
§ 19 Einhaltung der Schulordnung
Zur Einhaltung dieser Schulordnung verpflichten sich alle, die das Gelände bzw. das Gebäude der Musik- und Kunstschule Bruchsal betreten.
§ 20 Haftung
Die Haftung der MuKs für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme am Unterricht oder an Veranstaltungen der MuKs entstehen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Schulleitung oder einer Lehrkraft zurückzuführen.
Eine Haftung für das Abhandenkommen und für Beschädigungen für irgendwelche Gegenstände z.B. Garderobe wird nicht übernommen.
§ 21 Inkrafttreten
Die Schulordnung tritt mit Datum der Unterschrift der/s Verbandsvorsitzenden in Kraft.
Bruchsal, 02.01.2021
gez.
Cornelia Petzold-Schick, Oberbürgermeisterin
Verbandsvorsitzende