Auf einen Blick
Auszug aus der Schul- & Schulgeldordnung
Das Unterrichtsentgelt der Musik- und Kunstschule Bruchsal ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Die Bestimmungen der Schul- und der Schulgeldordnung sind bindend.
Probestunden
Die Musik- und Kunstschule bietet Interessenten auf Antrag für bestimmte Fächer vier Probestunden nach individueller Vereinbarung an. Das Entgelt für diese Probestunden entspricht dem monatlichen Regelentgelt für den entsprechenden Unterricht. Sofern Probestunden gebucht werden, endet der Unterricht automatisch nach vier Schnupperstunden. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Familien-Ermäßigung
Ist ein Zahlungspflichtiger für mehr als einen Teilnehmer zahlungspflichtig, wird für jeden Teilnehmer eine Familienermäßigung - jeweils vom regulären Unterrichtsentgelt - nach folgender Staffelung gewährt:
ab | 2 TN | je TN | 12 % |
ab | 3 TN | je TN | 22 % |
ab | 4 TN | je TN | 30 % |
Voraussetzung für die Gewährung der Familienermäßigung ist, dass im Berechnungsmonat alle Teilnehmer tatsächlich unterrichtet wurden. Verringert sich die Anzahl der Teilnehmer im Berechnungsmonat, so verringert sich auch die Familienermäßigung.
Vereinsermäßigung
Schüler, die über einen kulturtragenden Verein angemeldet werden, der in einem übergeordneten Dachverband organisiert ist, erhalten eine Ermäßigung von 10% der regulären Unterrichtsentgelte je Fach und Unterricht
Die Vereinsermäßigung wird zusätzlich zur Ermäßigung nach § 4 Abs. IV gewährt. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass Anmeldungen und Abmeldungen über den Verein abgewickelt werden und zum anderen, dass das entstehende Defizit durch die Wohnortgemeinde getragen wird. Wohnt der Schüler in einer Gemeinde, die nicht Mitglied im Zweckverband ist, entfällt die Ermäßigung.
Zuschlag für Klavierunterricht
Für Schüler des Faches Klavier wird ein Zuschlag zum regulären Entgelt in Höhe von 2,50 € je Schüler und Unterricht erhoben. Bei Geschwistern wird dieser Zuschlag nur einmal erhoben.
Tarif „Basis plus“
Der Benefiz-Tarif „Basis plus“ ist zu jedem Basistarif freiwillig für jeden beliebigen Zeitraum nach eigener Wahl wählbar. „Basis plus“ entspricht dem jeweiligen Basistarif zuzüglich einer Patenschafts-Spende i.H.v. 10,00€/Monat.
Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie zum Jahresende.
Korrepetitionsentgelt Musikschule
Die Musikschule bietet den Teilnehmern an Wettbewerben (z.B. Jugend musiziert) zu Übungszwecken Klavierbegleitung an. Für die gesamte Korrepetition berechnen wir ein einmaliges Entgelt in Höhe von 30,00 €. Für dieses Entgelt werden weder Ermäßigungen noch Zuschläge berechnet.
Entgelt für Erwachsene / Einkommensgrenze
Für Schüler/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Zuschlag erhoben.
Bei Vorlage einer aktuellen Schul-, oder Immatrikulationsbescheinigung oder des Nachweises über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis gelten für volljährige Schüler die regulären Unterrichtsentgelte unter der Voraussetzung, dass Kindergeld nach dem Bundes-Kindergeld-Gesetz gezahlt wird. Sofern Einkünfte erzielt werden, ist ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld vorzulegen.
Sonder- bzw. Sozialermäßigung
Erhalten die Erziehungsberechtigten des Schülers Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBGII), so wird nach schriftlicher Antragstellung bei der Schulleitung der MuKs Bruchsal eine Ermäßigung in Höhe von 80% der Entgelte gewährt, wenn die musikalische bzw. künstlerische Begabung des Schülers dies begründen. Darüber hinaus besteht in finanziellen Härtefällen für die betroffenen Familien die Möglichkeit, der MuKs Bruchsal einen schriftlichen Antrag auf Entgeltermäßigung vorzulegen. Die zuständige Gemeinde prüft und entscheidet über den Antrag.
Zahlungsweise/Fälligkeit/Zahlungsrückstände
Die Unterrichtsentgelte sind jeweils auf das gesamte Schuljahr berechnet und werden in monatlich gleichbleibenden Abschlagszahlungen auch während der Ferienzeit i.d.R. im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Das Entgelt ist zum 15. eines jeden Monats, sofern Wochenende oder Feiertag, am darauf folgenden Werktag fällig. Dem Zahler ist spätestens 5 Kalendertage vor dem ersten Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrift respektive bei Änderungen eine schriftliche Vorabinformation (Pre-Notification) zuzuleiten. Die Pre-Notification enthält u.a. den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag.
Unterrichtsausfall bzw. - versäumnis entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Ausgefallene Unterrichtsstunden, die der Fachlehrer zu vertreten hat, sind von diesem zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ist eine Nachholung respektive eine Vertretung nicht möglich, kann das Entgelt anteilig gutgeschrieben werden.
Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts (z.B. Austritt, Beurlaubung) bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung für ein volles Schulhalbjahr bestehen. Liegen für das Schulversäumnis Gründe vor, die der Schüler nicht zu vertreten hat (Erkrankung, Wegzug u.a.), können die Unterrichtsentgelte auf schriftlichen Antrag ermäßigt oder erstattet werden.
Bei Zahlungsrückständen ist die MuKs berechtigt, Schüler vom Unterricht auszuschließen, bis die Unterrichtsentgelte entrichtet sind.
Abmeldung/Kündigung
Die Kündigungsfrist innerhalb der ersten 6 Monate beträgt einen Monat zum Monatsende. Danach sind Kündigungen/ Abmeldungen grundsätzlich nur zum Ende eines Schuljahres oder Schulhalbjahres (30. September/31. März) möglich und müssen drei Monate vorher (30. Juni/31. Dezember) erklärt werden. Eine Kündigung/Abmeldung bedarf der Schriftform.
Kündigungen/Abmeldungen aus unvorhersehbaren, triftigen Gründen werden so kulant wie möglich behandelt. In diesen Fällen können abweichende Kündigungsfristen zugrunde gelegt werden, wenn eine unangemessene Benachteiligung anzunehmen ist. Dies ist dann der Fall, wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.