Auf einen Blick
Das Unterrichtsentgelt der Musik- und Kunstschule Bruchsal ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Die Bestimmungen der Schul- und der Schulgeldordnung sind bindend.
Die Unterrichtsentgelte sind jeweils auf das gesamte Schuljahr berechnet und werden in monatlich gleichbleibenden Abschlagszahlungen auch während der Ferienzeit i.d.R. im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Das Entgelt ist zum 15. eines jeden Monats, sofern Wochenende oder Feiertag, am darauf folgenden Werktag fällig. Dem Zahlenden ist spätestens 5 Kalendertage vor dem ersten Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrift respektive bei Änderungen eine schriftliche Vorabinformation (Pre-Notification) zuzuleiten. Die Pre-Notification enthält u.a. den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag.
Unterrichtsausfall bzw. -versäumnis entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Ausgefallene Unterrichtsstunden, welche die Fachlehrkraft zu vertreten hat, sind von diesem zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ist eine Nachholung respektive eine Vertretung nicht möglich, kann das Entgelt anteilig gutgeschrieben werden.
Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts (z.B. Austritt, Beurlaubung) bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung für ein volles Schulhalbjahr bestehen. Liegen für das Schulversäumnis Gründe vor, die der Schüler / die Schülerin nicht zu vertreten hat (Erkrankung, Wegzug u.a.), können die Unterrichtsentgelte auf schriftlichen Antrag ermäßigt oder erstattet werden.
Die Leihentgelte für schuleigene Musikinstrumente entstehen mit der Übergabe des entsprechenden Instruments. Sie berechnen sich nach dem Wert und dem Wartungsaufwand des jeweiligen Instrumentes.
Bei Zahlungsrückständen ist die MuKs berechtigt, Schüler/-innen vom Unterricht auszuschließen, bis die Unterrichtsentgelte entrichtet sind.
Die Musik- und Kunstschule bietet Interessenten auf Antrag für bestimmte Fächer vier Probestunden nach individueller Vereinbarung an. Das Entgelt für diese Probestunden entspricht dem monatlichen Regelentgelt für den entsprechenden Unterricht. Sofern Probestunden gebucht werden, endet der Unterricht automatisch nach vier Schnupperstunden. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Ist ein/-e Zahlungspflichtige/-r für mehr als einen Teilnehmenden zahlungspflichtig, wird für jeden Teilnehmenden eine Familienermäßigung - jeweils vom regulären Unterrichtsentgelt - nach folgender Staffelung gewährt:
- ab 2 Teilnehmenden - jeweils12%
- ab 3 Teilnehmenden - jeweils 22%
- ab 4 Teilnehmenden - jeweils 30%
Voraussetzung für die Gewährung der Familienermäßigung ist, dass im Berechnungsmonat alle Teilnehmenden tatsächlich unterrichtet wurden. Verringert sich die Anzahl der Teilnehmenden im Berechnungsmonat, so verringert sich auch die Familienermäßigung.
Schüler/-innen, die über einen kulturtragenden Verein angemeldet werden, der in einem übergeordneten Dachverband organisiert ist, erhalten eine Ermäßigung von 10% der regulären Unterrichtsentgelte je Fach und Unterricht
Die Vereinsermäßigung wird zusätzlich zur Ermäßigung nach § 4 Abs. IV gewährt. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass Anmeldungen und Abmeldungen über den Verein abgewickelt werden und zum anderen, dass das entstehende Defizit durch die Wohnortgemeinde getragen wird. Wohnt der Schüler / die Schülerin in einer Gemeinde, die nicht Mitglied im Zweckverband ist, entfällt die Ermäßigung.
Für Schüler/-innen des Faches Klavier wird ein Zuschlag zum regulären Entgelt in Höhe von 2,50 € je Schüler/-in und Unterricht erhoben. Bei Geschwistern wird dieser Zuschlag nur einmal erhoben.
Für Schüler/-innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 20% auf das reguläre Entgelt erhoben.
Bei Vorlage einer aktuellen Schul-, oder Immatrikulationsbescheinigung oder des Nachweises über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis gelten für volljährige Schüler/-innen die regulären Unterrichtsentgelte unter der Voraussetzung, dass Kindergeld nach dem Bundes-Kindergeld-Gesetz gezahlt wird. Sofern Einkünfte erzielt werden, ist ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld vorzulegen.
Für Teilnehmende aus Nichtmitgliedsgemeinden wird ein Zuschlag auf das reguläre Entgelt nach folgender Staffelung erhoben:
- Elementare Musikpädagogik: 5%
- Instrumental- und Vokalbereich: 10%
- Kunstklassen: 5%
Erhalten die Erziehungsberechtigten des Schülers / der Schülerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBGII), so wird nach schriftlicher Antragstellung und Vorlage einer aktuellen Bescheinigung eine Ermäßigung in Höhe von 80% der Entgelte gewährt, wenn die musikalische bzw. künstlerische Begabung des Schülers / der Schülerin dies begründen. Darüber hinaus besteht in finanziellen Härtefällen für die betroffenen Familien die Möglichkeit, der MuKs Bruchsal einen schriftlichen Antrag auf Entgeltermäßigung vorzulegen. Die zuständige Gemeinde prüft und entscheidet über den Antrag.
Alternativ erhalten Inhaber eines gültigen Bruchsaler Kinder- und Jugendpasses oder Karlsruher (Kinder-)Passes nach Vorlage des Passes eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte und der Entgelte für mietweise überlassene Instrumente. Die Entgeltermäßigung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Kinder- und Jugendpasses der Stadt Bruchsal bzw. des Karlsruher (Kinder-)Passes.
Der Benefiz-Tarif „Basis plus“ ist zu jedem Basistarif freiwillig für jeden beliebigen Zeitraum nach eigener Wahl wählbar. „Basis plus“ entspricht dem jeweiligen Basistarif zuzüglich einer Patenschafts-Spende i.H.v. 10,00€/Monat.
Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie zum Jahresende.
Die Kündigungsfrist innerhalb der ersten 6 Monate beträgt einen Monat zum Monatsende. Danach sind Kündigungen/Abmeldungen grundsätzlich nur zum Ende eines Schuljahres oder Schulhalbjahres (30. September / 31. März) möglich und müssen drei Monate vorher (30. Juni / 31. Dezember) erklärt werden. Eine Kündigung/Abmeldung bedarf der Schriftform.
Kündigungen/Abmeldungen aus unvorhersehbaren, triftigen Gründen werden so kulant wie möglich behandelt. In diesen Fällen können abweichende Kündigungsfristen zugrunde gelegt werden, wenn eine unangemessene Benachteiligung anzunehmen ist.
Dies ist dann der Fall, wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Die Kündigung/Abmeldung ist in schriftlicher Form an die Schulleitung der MuKs Bruchsal zu richten. Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Kündigungen/Abmeldungen entgegen zu nehmen.