des Zweckverbandes

Musik- und Kunstschule Bruchsal

§ 1 Mitglieder, Name und Sitz

(1) Die Städte und Gemeinden Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Oberhausen-Rheinhausen und Ubstadt-Weiher sowie der Förderverein Musik- und Kunstschule Bruchsal e.V. bilden unter dem Namen

Musik- und Kunstschule Bruchsal (MuKs)

einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.

(2) Der Zweckverband hat seinen Sitz in Bruchsal.

§ 2 Aufgaben

(1) Die Musik- und Kunstschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung in der kommunalen Bildungslandschaft und nimmt in diesem Rahmen die Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge wahr. Sie erfüllt einen eigenständigen Bildungsauftrag in der außerschulischen Musik- und Kunsterziehung und kooperiert mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen sowie weiteren Kooperationspartnern. Sie pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik und Kunst.

(2) Als Angebotsschule vermittelt sie Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen musikalische und künstlerische Bildung. Das gesamte Angebotsspektrum ist in der Schulordnung festgelegt. Damit leistet die MuKs einen Beitrag zur sozialen Erziehung. Die Musik- und Kunstschule schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische oder künstlerische Berufsausbildung. Sie arbeitet eng mit anderen Musik- und Kultureinrichtungen zusammen.

(3) Die Musikschule richtet sich nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM). Die Kunstschule setzt auf freies Lernen in Projekt- und Jahreskursen gemäß dem Leitbild des Landesverbandes der Jugendkunstschulen Baden-Württemberg.

(4) Die Musik- und Kunstschule verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(5) Der Zweckverband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(6) Mittel des Zweckverbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes.

(7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Zweckverbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.