Corona-Warnstufe | Für die MuKs gilt 3G plus PCR
Seit dem 03.11.2021 gelten für Baden-Württemberg die in der Corona-Verordnung für die „Warnstufe“ festgelegten Regelungen und Einschränkungen.
Dies gilt bis auf Weiteres für die MuKs:
Nicht vollständig immunisierte Personen müssen für den Unterricht an der MuKs einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Folgende Personen sind von der PCR-Testpflicht ausgenommen:
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Schule regelmäßig getestet werden
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, da es für diese keine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Bitte legen Sie den jeweiligen Lehrkräften entsprechende Nachweise vor.
Es gilt mit Ausnahme bei den Blasinstrumenten und im Gesang die Maskenpflicht.
Alle bekannten Hygieneregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit.