Auf Wiedersehen nach den Pfingstferien! Einige Fächer sind in den Startlöchern

15.05.2021: Hurra! Die neue Corona-Verordnung des Landes enthält weitreichende Öffnungsperspektiven für öffentliche Musik- und Kunstschulen! Die MuKs Bruchsal und ihre Zweigstellen bereiten ihren Wiedereinstieg nach den Pfingstferien (23.05.-06.06.2021) vor. In Abhängigkeit von den bis dahin bestehenden Inzidenzwerten im Landkreis Karlsruhe sind folgende Lockerungen möglich:

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 100-165

…ist in allen Fächern – außer in Blasinstrumenten, Gesang, Tanz und Ballett – Präsenzunterricht mit bis zu 5 Personen gestattet. Tanz und Ballett im Einzelunterricht, in Gruppen zu zweit und mit weiteren Angehörigen eines Haushalts. Präsenzunterricht an Blasinstrumenten und im Fach Gesang ist bei einer Inzidenz über 100 untersagt und nur im Fernunterricht möglich.

Für den bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 – 165 gestatteten Unterricht besteht keine Pflicht der Teilnehmenden (Schüler*innen und Lehrkräfte) zum Nachweis eines negativen Corona-Tests oder eines Impf- oder Genesenen-Nachweises.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100…

tritt nach einer bestimmten Zeit die „Öffnungsstufe 1“ in Kraft. Dann ist den Musik- und Kunstschulen in allen Fächern – außer in Blasinstrumenten, Gesang, Tanz und Ballett – Präsenzunterricht mit bis zu 10 Personen gestattet. Unterricht in Ballett und Tanz ist mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt.

Präsenzunterricht an Blasinstrumenten und im Fach Gesang ist weiterhin untersagt.

Für den in der „Öffnungsstufe 1“ erlaubten Unterricht mit Gruppen von 6 bis 10 Personen besteht eine Pflicht der Teilnehmenden (Schüler*innen, Lehrkräfte) zum Nachweis eines negativen Corona-Tests oder eines Impf- oder Genesenen-Nachweises. Der negative Corona-Test, die Impfung oder die Genesung ist durch den/die Schüler*in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte/n mit Unterschrift zu bestätigen (Muster-Formular „geimpft, getestet oder genesen“ zum Download: www.muks-bruchsal.de). Der Test darf nicht älter als 60 Stunden sein.

Für den Einzelunterricht in allen Fächern sowie den Gruppenunterricht mit max. 5 Personen besteht eine solche Nachweispflicht nicht.

Darauf hofft die ganze MuKs: „Öffnungsstufe 1“ plus konstante 7-Tages-Inzidenz (14 Tage lang) unter 100…

… ermöglicht bei sinkender Tendenz unter bestimmten Bedingungen „Öffnungsstufe 2“. Diese gestattet in allen Unterrichtsfächern, auch in Blasinstrumenten und Gesang, Präsenzunterricht mit bis zu 20 Personen.

Die Pflicht für alle Teilnehmenden an Gruppenunterricht mit 6 bis 20 Personen zum Nachweis eines negativen Corona-Tests oder eines Impf- oder Genesenen-Nachweises besteht weiter.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 165…

… ist in allen Fächern nur Fern-Unterricht möglich („Bundesnotbremse“).

Wir freuen uns sehr über diese Lockerungen und die weiteren Öffnungsperspektiven für die Bildungsarbeit der öffentlichen Musik- und Kunstschulen in Baden-Württemberg, wenngleich wir aber leider auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass weiterhin große Einschränkungen für den Unterricht mit Blasinstrumenten und im Gesang bestehen. Wir drücken dem höchst engagierten Landesverband der Musikschulen die Daumen, dass hier evtl. noch eine Veränderung herbeigeführt werden kann. Bisher ist Präsenzunterricht für Bläser und im Gesang erst in „Öffnungsstufe 2“ vorgesehen.

Und jetzt?

Das lang ersehnte Wiedersehen mit unseren Schülerinnen und Schülern rückt nach den Pfingstferien in greifbare Nähe. Die ganze MuKs ist unendlich dankbar für alle zurückliegend erfahrene Solidarität und für das große Durchhaltevermögen an allen Stellen. Wir bereiten jetzt alles gründlich vor, dass wir nach den Pfingstferien je nach Inzidenzlage auf Präsenzunterricht „umstellen“ können. Danke für Ihr Verständnis, dass die dann erforderliche kurzfristige und individuelle Reaktion Zeit und Flexibilität braucht!

Unsere Lehrkräfte werden den jeweiligen „Startschuss“ für ihre Klasse geben und die Familien über den Präsenz-Stundenplan informieren – bleiben wir in Kontakt!

 

Das wird uns noch eine Weile begleiten:

Maskenpflicht, Kontaktdatenübermittlung, Abstandsregeln, Hygienekonzept & Co., aber da sind wir ja inzwischen Virtuosen!

 

Was noch?

Corona-Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_8.CoronaVO.pdf

Auf einen Blick: Übersicht Regelungen Musik-Kunst-Tanz-Ballett ab 14.05 2021

Teststationen im Landkreis Karlsruhe: https://landfunker.de/corona-test-aber-wo-kompletter-ueberblick-der-teststationen-fuer-den-landkreis-karlsruhe/

Aktuelle Inzidenz im Landkreis Karlsruhe: https://corona.karlsruhe.de/aktuelle-fallzahlen

Die ganze MuKs kann das Wiedersehen kaum erwarten!