Musi-Kuss-Kurse ab September 2025: wenige freie Plätze vorhanden

Im Musi-Kuss erleben kleine Künstlerinnen und Künstler ab 4 Jahren Musik, Bildende Kunst, Tanz, Theaterspiel und die Lust auf mehr…

Kinder, die zwischen dem 01.07.2020 und 30.06.2021 geboren sind haben Vorrang (Kann-Regelung: Kinder geboren zwischen dem 01.07.2021 und 31.08.2021 bei vorzeitiger Einschulung)

Bruchsal
Montag, 14.15-15.30 Uhr | MuKs Bruchsal | bei Hanna Mayer | zur Anmeldung…

Donnerstag, 14.15-15.30 Uhr | MuKs Bruchsal | bei Michaela Böser |zur Anmeldung…

Donnerstag, 15.45-17.00 Uhr | MuKs Bruchsal | bei Michaela Böser | zur Anmeldung…

 

Kraichtal

Mittwoch, 17.15-18.30 Uhr | Rathaus Unteröwisheim | bei Hannah Leinen | zur Anmeldung…

Donnerstag, 14.15-15.30 Uhr | Rathaus Menzingen | bei Evelyn Fuchs-Schwarz | zur Anmeldung…

Freitag, 14.15-15.30 Uhr | Rathaus Unteröwisheim | bei Hannah Leinen | zur Anmeldung…

 

Ubstadt-Weiher
Donnerstag, 16.15-17.30 Uhr | Seniorenzentrum Stettfeld | bei Hannah Leinen | zur Anmeldung…

 


Kursbeginn: 
September

Kursdauer:
2 Jahre

Unterrichtsdauer:
75 Minuten je Woche („Mini-Gruppe“: 60 Min.)


Gebühren

Musi-Kuss (75 bzw. 60 Minuten): 36,00 € + einmalig Starterpaket: 43,00€

Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben


Ermäßigungen

Familienermäßigung

Ist ein Zahlungspflichtiger / eine Zahlungspflichte für mehr als einen Teilnehmenden zahlungspflichtig, wird für jeden Teilnehmenden eine Familienermäßigung – vom Unterrichtsentgelt – nach folgender Staffelung gewährt:

ab 2 TN                                                      je TN                                       12%

ab 3 TN                                                      je TN                                       22%

ab 4 TN                                                      je TN                                       30%

 

Sozialermäßigung

Erhalten die Erziehungsberechtigten des Schülers / der Schülerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBGII), so wird nach schriftlicher Antragstellung und Vorlage einer aktuellen Bescheinigung eine Ermäßigung in Höhe von 60% der Entgelte gewährt, wenn die musikalische bzw. künstlerische Begabung des Schülers / der Schülerin dies begründen. Dies gilt nur für ein Unterrichtsfach pro Teilnehmenden.

Bruchsaler Kinder- und Jugendpass

Inhaber eines gültigen Bruchsaler Kinder- und Jugendpasses oder Karlsruher (Kinder-)Passes erhalten nach Vorlage des Passes eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte und der Entgelte für mietweise überlassene Instrumente. Die Entgeltermäßigung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Kinder- und Jugendpasses der Stadt Bruchsal bzw. des Karlsruher (Kinder-)Passes.

Bildung und Teilhabe:
Unter bestimmten Umständen kann über den Landkreis Karlsruhe die Förderung „Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben“ beantragt werden. Bei Bewilligung wird der Monatsbeitrag um 15€ reduziert. Kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.