Alarmstufe 1 ab 28.01.2022

Im Unterschied zu Alarmstufe 2 gilt für den Zutritt zum Unterricht an der MuKs in Alarmstufe 1:
In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 2G-Regel (vorher 2G+).
Das heißt: Personen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, sind von der Teilnahme ausgenommen.
Alle weiteren Bestimmungen der Alarmstufe 2 bleiben für Musik- und Kunstschulen bestehen.