Aktuelle Änderungen der CoronaVO Musik- und Kunstschulen

Änderungen zum 12. Januar 2022:

  • Ein neuer Paragraf 2 a („Vorbereitung auf Prüfungen und bundesweite Wettbewerbe“) erlaubt in den Alarmstufen das Singen ohne Maske in geschlossenen Räumen zur Vorbereitung auf Prüfungen wie Eignungsprüfungen für den Hochschulzugang oder das fachpraktische Abitur im Fach Musik sowie auf bundesweite Wettbewerbe. Ansonsten bleibt es dabei, dass in den Alarmstufen in geschlossenen Räumen nur mit Maske gesungen werden darf, dabei ist jedoch eine medizinische Maske ausreichend.
  • Über 18-Jährige sind verpflichtet, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. Ausnahmen im Blick auf das Tragen einer solchen Maske gelten, wie bisher, für Gesang (s.o.) und Unterricht an Blasinstrumenten. Hier gilt die Regelung, durchgängig einen 2-Abstand zwischen den Beteiligten einzuhalten.