Ab 7. Dezember 2G+ mit Ausnahmen

Aktuelle Änderungen der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen zum 7.12.2021:

Bisher galt für die MuKs in der Alarmstufe II 2G, künftig ist der Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen nur immunisierten Besucherinnen und Besuchern mit negativem Antigen- oder PCR-Testnachweis gestattet (2G+). Ausnahmen:

  1. Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Regelung ausgenommen.
  2. Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bzgl. ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

3. Für nicht immunisierte volljährige Schülerinnen und Schüler, die noch zur Schule gehen gilt 3G, d.h. sie dürfen weiterhin mit einem negativen Testnachweis kommen

  • Unverändert bleiben die Nachweispflichten
  • In den Alarmstufen ist in geschlossenen Räumen das Singen weiterhin nur mit Maske gestattet.

Sonderregelungen für Schüler

Nicht umgesetzt wird die für den Beginn der Weihnachtsferien angekündigte Aufhebung der erleichterten Zutritts- und Testnachweisregelungen für 12- bis 17-Jährige. Insofern hat diese Personengruppe wie bisher ohne Nachweis Zutritt zu den Angeboten der Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Dies gilt allerdings nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird. In den Ferien müssen in der Alarmstufe II 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Hierbei können bei immunisierten Schülerinnen und Schülern die oben im Zusammenhang mit der 2G-Regelung genannten Alternativen zum zusätzlichen Testnachweis zur Anwendung kommen. In den übrigen Stufen gilt diese Testnachweispflicht für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler in diesem Altersbereich.