Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?

18.01.2022: Als „geboostert“ gelten in Baden-Württemberg

  • … Personen, die dreifach geimpft sind (betrifft auch Impfstoff Johnson & Johnson)
  • … erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als drei Monaten erworben haben
  • … Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als drei Monate zurückliegt
Die Neuregelung des Bundes zum 18.01.2022 führt dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G+ Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen.