Unterricht bei „selbstgewählter Quarantäne“ (20.-22. Dezember) und in den Weihnachtsferien | Testnachweise

Unsere Schülerinnen und Schüler, für die die Ausnahmeregelung der „selbstgewählten Quarantäne“ vom 20.-22. Dezember gilt, müssen für den Besuch der MuKs vom Mo 20.12. bis Mi 22.12. einen aktuellen offiziellen neg. Testnachweis (kein Selbsttest!) oder – soweit vorhanden – einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Da diese Schüler nicht mehr regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, ist die Vorlage eines Schülerausweises lt. CoronaVO in diesem Fall nicht mehr ausreichend, um als negativ getestet zu gelten.
Dies gilt auch für Nachholunterricht oder Sonderproben in den Weihnachtsferien.