Regelungen des Landes für den Betrieb von Musik- und Kunstschulen ab 8. März 2021

Die neue Corona-Verordnung enthält leider aktuell keine neuen Perspektiven für die Musik- und Kunstschule Bruchsal, aber sie beinhaltet ein Ziel, an dem wir alle aktiv arbeiten können:

Bei einer konstanten Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 ist in dem Landkreis, in dem sich eine Musikschule oder Kunstschule befindet, in allen Fächern außer Ballett und Tanz Präsenzunterricht gestattet entweder als Einzelunterricht oder als Unterricht in Kleingruppen mit bis zu fünf Kindern und Jugendlichen bis max. 14 Jahre (zzgl. der Lehrkraft).

Also: Sobald im Landkreis Karlsruhe über fünf Tage konstante 7-Tage-Inzidenzen von unter 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner dokumentiert werden, dürfen wir uns wenigstens teilweise wieder sehen. Mit viel Vorsicht und Achtsamkeit kann jeder von uns mithelfen, dieses wunderbare Ziel schnellstmöglich zu erreichen.

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210307_Corona_auf_einen_Blick_Maerz.pdf