Öffnungsperspektiven für Musik- und Kunstschulen

Am 14.05.2021 trat in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die hoffnungsvolle Bestimmungen für den Musik- und Kunstschulbetrieb enthält. In Kürze erwarten wir ergänzende Ausführungsbestimmungen des Kultusministeriums und informieren, sobald alle notwendigen Präzisierungen erfolgt sind.

Soviel wissen wir bereits heute: Die MuKs Bruchsal und ihre Zweigstellen dürfen bei sinkender 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis Karlsruhe unter 100 unter bestimmten Bedingungen Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern in Präsenzform unterrichten. Gesangs-, Tanz-, und Blasinstrumentenunterricht sind in dieser 1. Öffnungsstufe weiterhin nur im Fernunterricht erlaubt und finden in der 2. Öffnungsstufe Berücksichtigung (Perspektive: Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern).

Lasst uns zunächst alle weiter aktiv daran mitwirken, dass die Inzidenzwerte in unserem Landkreis verlässlich unter 100 sinken!

Die MuKs nutzt die Zeit bis dahin fieberhaft, sich um alle Hygiene- und Raumanforderungen, Test- und Impfnachweise etc. zu kümmern.

Unser Wiedersehen steht bevor – die ganze MuKs freut sich unbändig!

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

https://corona.karlsruhe.de/aktuelle-fallzahlen