Gebühren
Das Unterrichtsentgelt der Musik- und Kunstschule Bruchsal ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Die Bestimmungen der Schul- und der Schulgeldordnung sind bindend. Die Unterrichtsentgelte sind jeweils auf das gesamte Schuljahr berechnet und werden in monatlich gleichbleibenden Abschlagszahlungen auch während der Ferienzeit i.d.R. im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben.
Auszug aus der Schulgeldordnung
Entgelte für Teilnehmende aus Mitgliedsgemeinden (gültig ab 01.04.2025).
Entgelte Musik
Eltern-Kind-Gruppen
MuKs-Mäuse für Babys von 0-18 Monaten (30 Minuten): 19,70€
+ einmalig Starterpaket: 14,50€
Rasselbande & Co. für Kinder zwischen 18 Monaten und 3 Jahren (40 Minuten): 25,50€
Ohrwürmchen für Kinder von 3 bis 4 Jahren (50 Minuten): 31,00€
Für Kindergartenkinder
Musi-Kuss (75 bzw. 60 Minuten): 36,00 €
+ einmalig Starterpaket: 43,00€
MuKs- Klangdetektive 36,00 €
+ einmalig Starterpaket: 20,00€
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben
Gruppenunterricht
2er-Gruppe (15 Minuten): 20,00 €
3er-Gruppe (30 Minuten): 37,00 €
2er-Gruppe (30 Minuten): 42,00 €
3er-Gruppe (45 Minuten): 49,00 €
2er-Gruppe (45 Minuten): 56,00 €
3er-Gruppe (60 Minuten): 66,00 €
2er-Gruppe (60 Minuten): 75,00 €
Einzelunterricht
15 Minuten: 42,00 €
30 Minuten: 77,00 €
45 Minuten: 102,00 €
60 Minuten: 132,00 €
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben
Zuschlag für Klavierunterricht
Für Schülerinnen und Schüler des Faches Klavier wird ein Zuschlag zum regulären Entgelt in Höhe von 2,50 € je Teilnehmendem und Unterricht erhoben. Bei Geschwistern wird dieser Zuschlag nur einmal erhoben.
Die Teilnahme an Ensemble- und Ergänzungsfächer ist bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfaches kostenlos.
Bläserklasse: 43,00 € pro Monat
Für diese Kurse werden weder Ermäßigungen noch Zuschläge berechnet.
Bläserklasse für Erwachsene
50,-€/Monat
Für die Kurse werden weder Ermäßigungen noch Zuschläge berechnet.
Schuleigene Instrumente und musikalisches Zubehör
Im Rahmen ihrer Bestände vermietet die Musik- und Kunstschule Bruchsal eigene Instrumente. Die Instrumente sind pfleglich zu behandeln. Die Mietzeit beträgt max. ein Jahr. Bei nicht fristgerechter Rückgabe erhöht sich das Leihentgelt jährlich um 50% des in der Tabelle hinterlegten Leihentgeltes.
Leihentgelttabelle
Taschentrompete, Gitarre: 8,00 € im Monat
Querflöte, Trompete: 11,00 € im Monat
Klarinette, Akkordeon, Saxophon, Violine, Viola/Bratsche: 14,00 € im Monat
Posaune, Cello, Oboe, Fagott, Horn, Kontrabass, Tuba: 17,00 € im Monat
Zubehör
Verstärker: 5,00€ im Monat
Entgelte Kunst
Bildende Kunst
Jahreskurs 60 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 28,00 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 32,00 €
Jahreskurs 75 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 34,00 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 38,00 €
Jahreskurs 90 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 40,00 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 44,,00 €
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedsgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben.
Theater und Zirkus
Jahreskurs 60 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 24,00 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 27,00 €
Jahreskurs 75 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 30,00 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 34,00 €
Jahreskurs 90 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 36,00 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 41,00 €
Jahreskurs 120 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 42,00 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 48,00 €
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedsgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben.
Tanz & Ballett
Jahreskurs 45 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 30,00 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 33,90 €
Jahreskurs 60 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 32,80 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 37,10 €
Jahreskurs 75 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 35,50 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 39,80 €
Jahreskurs 90 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 38,90 €
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 44,00 €
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedsgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben.
Ermäßigungen bzw. Zuschläge
(ausgenommen hiervon sind Projekte wie Bläserklasse, Medien/Fotografie, etc.)
Ist ein Zahlungspflichtiger / eine Zahlungspflichte für mehr als einen Teilnehmenden zahlungspflichtig, wird für jeden Teilnehmenden eine Familienermäßigung - vom Unterrichtsentgelt - nach folgender Staffelung gewährt:
ab 2 TN je TN 12%
ab 3 TN je TN 22%
ab 4 TN je TN 30%
Schüler/-innen, die über einen kulturtragenden Verein angemeldet werden, der in einem übergeordneten Dachverband organisiert ist, erhalten eine Ermäßigung von 10% der regulären Unterrichtsentgelte je Fach und Unterricht.
Die Vereinsermäßigung wird zusätzlich zur Familienermäßigung gewährt. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass Anmeldungen und Abmeldungen über den Verein abgewickelt werden und zum anderen, dass das entstehende Defizit durch die Wohnortgemeinde getragen wird. Wohnt der Schüler / die Schülerin in einer Gemeinde, die nicht Mitglied im Zweckverband ist, entfällt die Ermäßigung.
Aufgrund öffentlicher Fördermittel der Mitgliedsgemeinden bzw. vom Land BW kann die Musik- und Kunstschule Schüler/-innen aus den Wohnorten der Zweckverbandsgemeinden ein ermäßigtes Entgelt anbieten. Schüler/-innen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Zweckverbandes haben, zahlen auf alle Entgelte einen prozentualen Zuschlag in Höhe von 10 % auf das reguläre Entgelt.
Für Teilnehmende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 20% auf das reguläre Entgelt erhoben.
Bei Vorlage einer aktuellen Schul-, oder Immatrikulationsbescheinigung oder des Nachweises über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis gelten für volljährige Teilnehmende die regulären Unterrichtsentgelte unter der Voraussetzung, dass Kindergeld nach dem Bundes-Kindergeld-Gesetz gezahlt wird. Sofern Einkünfte erzielt werden, ist ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld vorzulegen.