Corona-Verordnung vom 1.12.2020 & Weihnachtsferien

Corona-Verordnung

Am 01.12.2020 ist die neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Trotz aller Einschränkungen für das öffentliche und private Leben dürfen öffentliche Musik- und Kunstschulen als relevante Bildungseinrichtungen ihren Unterrichtsbetrieb weiterhin im bisherigen Umfang aufrechterhalten.

Es ergeht daher die große Bitte an alle Nutzer der MuKs, auch in den nächsten Wochen und Monaten achtsam zu sein und in den Anstrengungen nicht nachzulassen, das Hygienekonzept der MuKs gewissenhaft einzuhalten.

Weihnachtsferien: 23.12.2020 bis 9.01.2021

Laut Mitteilung des Kultusministeriums vom 01.12.2020 beginnen die Weihnachtsferien in Baden-Württemberg regulär am Mittwoch, 23. Dezember 2020.

Die Unterrichtstage Montag, 21.Dezember und Dienstag, 22. Dezember wollen wir gern Hand in Hand mit den Familien im Rahmen unserer Möglichkeiten besonders sensibel planen. Möglicherweise ergeben sich in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft individuelle Angebote. Grundsätzlich ist es den Erziehungsberechtigten selbstverständlich freigestellt, ihre Kinder am 21. und 22. Dezember vom Unterricht der Musikschule oder der Kunstschule zu befreien.

Ein schwieriges und anstrengendes Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Wir bedanken uns bei allen ganz herzlich, die ebenso kreativ wie partnerschaftlich mit allen herausfordernden Situationen umgegangen sind, und der MuKs treu zur Seite standen.

Wir wünschen allen Freunden unserer MuKs, dass sich in den nun bevorstehenden Adventstagen mehr und mehr eine vorweihnachtliche Stimmung einstellen darf.

Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes, gutes neues Jahr 2021! Auf ein glückliches Wiederhören und Wiedersehen am 11. Januar 2021!