Ab 12. Januar FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren

Die Landesregierung hat die für Baden-Württemberg geltende Corona-Verordnung angepasst.
Die wichtigste Änderung für die Schülerinnen und Schüler der MuKs ab Mittwoch, 12. Januar 2022:
FFP2-Maskenpflicht in der Warn- und Alarmstufe: In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.

In Arbeits- und Betriebsstätten gilt weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.