Gebühren
Das Unterrichtsentgelt der Musik- und Kunstschule Bruchsal ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Die Bestimmungen der Schul- und der Schulgeldordnung sind bindend. Die Unterrichtsentgelte sind jeweils auf das gesamte Schuljahr berechnet und werden in monatlich gleichbleibenden Abschlagszahlungen auch während der Ferienzeit i.d.R. im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben.
Auszug aus der Schulgeldordnung
Entgelte für Teilnehmende aus Mitgliedsgemeinden (gültig ab 01.01.2026).
Entgelte Musik
Eltern-Kind-Gruppen
- MuKs-Mäuse für Babys bis 18 Monate (30 Minuten): 20,50€ + einmalig Starterpaket: 14,50€
- Rasselbande & Co. für Kinder zwischen 18 Monaten und 3 Jahren (40 Minuten): 26,50€
- Ohrwürmchen für Kinder von 3 bis 4 Jahren (50 Minuten): 32,20€
Für Kindergartenkinder
- Musi-Kuss (75 bzw. 60 Minuten): 37,40 €+ einmalig Starterpaket: 44,70€
Für Kinder der 1. und 2. Klasse
- MuKs- Klangdetektive 37,40 € + einmalig Starterpaket: 20,00€
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben
Gruppenunterricht
- 2er-Gruppe (15 Minuten): 20,80 €
- 3er-Gruppe (30 Minuten): 37,00 €
- 2er-Gruppe (30 Minuten): 43,60 €
- 3er-Gruppe (45 Minuten): 49,00 €
- 2er-Gruppe (45 Minuten): 59,00 €
- 3er-Gruppe (60 Minuten): 66,00 €
- 2er-Gruppe (60 Minuten): 79,00 €
Einzelunterricht
- 15 Minuten: 43,50 €
- 30 Minuten: 80,00 €
- 45 Minuten: 107,00 €
- 60 Minuten: 138,00 €
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben
Zuschlag für Klavierunterricht
Für Schülerinnen und Schüler des Faches Klavier wird ein monatlicher Zuschlag zum regulären Entgelt in Höhe von 2,50 € je Teilnehmendem und Unterricht erhoben. Bei Geschwistern wird dieser Zuschlag nur einmal erhoben.
Die Teilnahme an Ensemble- und Ergänzungsfächer ist bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfaches kostenlos.
Bläserklasse: 43,00 € pro Monat
Für diese Kurse werden weder Ermäßigungen noch Zuschläge berechnet.
Bläserklasse für Erwachsene
50,-€/Monat
Musiktheorie
14,-€/Monat für Teilnehmende ohne Hauptfach an der MuKs
Für diese Kurse werden weder Ermäßigungen noch Zuschläge berechnet.
Schuleigene Instrumente und musikalisches Zubehör
Im Rahmen ihrer Bestände vermietet die Musik- und Kunstschule Bruchsal eigene Instrumente. Die Instrumente sind pfleglich zu behandeln. Die Mietzeit beträgt max. ein Jahr. Bei nicht fristgerechter Rückgabe erhöht sich das Leihentgelt jährlich um 50% des in der Tabelle hinterlegten Leihentgeltes.
Leihentgelte (1. Jahr)
- Taschentrompete, Gitarre: 8,50 € im Monat
- Querflöte, Trompete: 11,50 € im Monat
- Klarinette, Akkordeon, Saxophon, Violine, Viola/Bratsche: 14,80 € im Monat
- Posaune, Cello, Oboe, Fagott, Horn, Kontrabass, Tuba: 18,00 € im Monat
- Verstärker: 5,00€ im Monat
Leihentgelte (ab 2. Jahr)
- Taschentrompete, Gitarre: 12,75 € im Monat
- Querflöte, Trompete: 17,25 € im Monat
- Klarinette, Akkordeon, Saxophon, Violine, Viola/Bratsche: 22,20 € im Monat
- Posaune, Cello, Oboe, Fagott, Horn, Kontrabass, Tuba: 27,50 € im Monat
- Verstärker: 7,50€ im Monat
Entgelte Kunst
Bildende Kunst
Jahreskurs 60 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 28,00 € + Materialentgelt: 2,00€
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 32,00 € + Materialentgelt: 2,00€
Jahreskurs 75 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 35,00 € + Materialentgelt: 2,00€
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 38,00 € + Materialentgelt: 2,00€
Jahreskurs 90 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 41,00 € + Materialentgelt: 2,00€
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 46,00 € + Materialentgelt: 2,00€
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedsgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben.
Tanz & Ballett
Jahreskurs 45 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 30,00 €
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 33,90 €
Jahreskurs 60 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 32,80 €
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 37,10 €
Jahreskurs 75 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 35,50 €
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 39,80 €
Jahreskurs 90 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 38,90 €
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 44,00 €
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedsgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben.
Theater und Zirkus
Jahreskurs 60 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 28,00 €
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 32,00 €
Jahreskurs 75 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 35,00 €
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 38,00 €
Jahreskurs 90 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 41,00 €
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 46,00 €
Jahreskurs 120 Minuten
- Klasse ab 6 Teilnehmenden: 51,00 €
- Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 57,00 €
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedsgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben.
Ermäßigungen bzw. Zuschläge
(ausgenommen hiervon sind Projekte wie Bläserklasse, Medien/Fotografie, etc.)
Inhaber eines gültigen Bruchsaler Kinder- und Jugendpasses oder Karlsruher (Kinder-)Passes erhalten nach Vorlage des Passes eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte und der Entgelte für
mietweise überlassene Instrumente. Die Entgeltermäßigung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Kinder- und Jugendpasses der Stadt Bruchsal bzw. des Karlsruher (Kinder-)Passes.
Gleiches gilt für alle Mitgliedsgemeinden, die sich dem Karlsruher (Kinder-)Pass anschließen. Voraussetzung für die Gewährung der Ermäßigung ist, dass die verantwortliche Stadt/Gemeinde das
entstehende Defizit übernimmt. Die Entgeltermäßigung wird jeweils ab dem Monat, in dem eine Kopie des gültigen Kinder- und Jugendpasses vorgelegt wird, gewährt. Die Ermäßigung endet mit Ablauf der Gültigkeit des vorgelegten Passes. Eine erneute Entgeltermäßigung wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes erst ab dem Monat, in dem der erneuerte Kinder- und Jugendpass vorgelegt wird, gewährt.
Ist die Vorlage eines Kinder- und Jugendpasses nachweislich nicht möglich, kann alternativ -auf schriftlichen Antrag- eine Sozialermäßigung gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Erziehungsberechtigten des Schülers / der Schülerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBGII) erhalten. Die Ermäßigung in Höhe von 60% der Entgelte wird für ein Unterrichtsfach gewährt, wenn die Fördervoraussetzungen gegeben sind und die musikalische bzw. künstlerische Begabung des Schülers / der Schülerin dies begründen.
Darüber hinaus besteht in finanziellen Härtefällen für die betroffenen Familien die Möglichkeit, der MuKs Bruchsal einen schriftlichen Antrag auf Entgeltermäßigung für die jeweilige Mitgliedsgemeinde vorzulegen. Die zuständige Gemeinde prüft und entscheidet über den Antrag.
Kinder und Jugendliche haben nach Vorlage des Original-Bildungsgutscheins des Landratsamtes grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Gemäß der aktuellen Rechtslage wird ein monatlicher Höchstbetrag in Höhe von 15,00 Euro pro Teilnehmenden und Monat gewährt.
Die MuKs erkennt den maximalen Betrag nach aktueller Rechtslage pro Teilnehmenden und für ein Unterrichtsfach an, sofern der Gutscheinbetrag, das monatliche Unterrichtsentgelt nicht übersteigt und das Landratsamt die Kosten vollumfänglich übernimmt.
Ist ein Zahlungspflichtiger / eine Zahlungspflichte für mehr als einen Teilnehmenden zahlungspflichtig, wird für jeden Teilnehmenden eine Familienermäßigung - vom Unterrichtsentgelt - nach folgender Staffelung gewährt:
ab 2 TN je TN 12%
ab 3 TN je TN 22%
ab 4 TN je TN 30%
Schüler/-innen, die über einen kulturtragenden Verein angemeldet werden, der in einem übergeordneten Dachverband organisiert ist, erhalten eine Ermäßigung von 10% der regulären Unterrichtsentgelte je Fach und Unterricht.
Die Vereinsermäßigung wird zusätzlich zur Familienermäßigung gewährt. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass Anmeldungen und Abmeldungen über den Verein abgewickelt werden und zum anderen, dass das entstehende Defizit durch die Wohnortgemeinde getragen wird. Wohnt der Schüler / die Schülerin in einer Gemeinde, die nicht Mitglied im Zweckverband ist, entfällt die Ermäßigung.
Aufgrund öffentlicher Fördermittel der Mitgliedsgemeinden bzw. vom Land BW kann die Musik- und Kunstschule Schüler/-innen aus den Wohnorten der Zweckverbandsgemeinden ein ermäßigtes Entgelt anbieten. Schüler/-innen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Zweckverbandes haben, zahlen auf alle Entgelte einen prozentualen Zuschlag in Höhe von 10 % auf das reguläre Entgelt.
Für Teilnehmende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 20% auf das reguläre Entgelt erhoben.
Bei Vorlage einer aktuellen Schul-, oder Immatrikulationsbescheinigung oder des Nachweises über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis gelten für volljährige Teilnehmende die regulären Unterrichtsentgelte unter der Voraussetzung, dass Kindergeld nach dem Bundes-Kindergeld-Gesetz gezahlt wird. Sofern Einkünfte erzielt werden, ist ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld vorzulegen.
Die Musikschule bietet den Teilnehmer/-innen an Wettbewerben (z.B. Jugend musiziert) zu Übungszwecken Klavierbegleitung an. Für die gesamte Korrepetition berechnen wir ein einmaliges
Entgelt in Höhe von 30,00 €. Für dieses Entgelt werden weder Ermäßigungen noch Zuschläge
berechnet.
Für Schüler/-innen des Faches Klavier wird ein Zuschlag zum regulären Entgelt in Höhe von € 2,50 je Schüler/-in und Unterricht erhoben. Bei Geschwistern wird dieser Zuschlag nur einmal erhoben.