3. Mai 2020 | Ein kleiner Lichtblick für die Musik- und Kunstschulen in Sachen Corona

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg macht uns Hoffnung.

Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die ab 4. Mai 2020 in Kraft tritt, stellt die Weichen dafür, dass sich die Musik- und Kunstschulen ganz behutsam mit einem ersten Schritt beschäftigen dürfen: Der Planung der sukzessiven Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in einzelnen, sehr ausgewählten Unterrichtsfächern.

Noch müssen wir geduldig abwarten, welche Bedingungen das Kultusministerium für die Wiederaufnahme des Betriebs an Musikschulen und Kunstschulen in Baden-Württemberg in einer erneuten Verordnung festlegt. Die MuKs Bruchsal und ihre Zweigstellen erwarten mit großer Spannung z.B. Aussagen darüber, welche Unterrichtsangebote, Unterrichtsformen und Gruppengrößen in einem ersten Schritt zum Präsenzunterricht zugelassen werden. Wir wissen auch, dass wir zunächst mit großer Sorgfalt die entsprechenden Hygienevorgaben studieren und umsetzen müssen. Aber wir sind bereit, die nächste Hürde zu nehmen und stehen in den Startlöchern, die Partitur von Abstands-, Hygiene- und sonstigen Schutzregelungen aufzuschlagen.

Ein besonderer Dank gilt dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs mit seiner Präsidentin MdL Marion Gentges, die mit großem Engagement gemeinsam mit Frau Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann die Musikschulen und Kunstschulen im Land in den schweren Zeiten der Corona-Krise stets fürsorglich im Blick haben.